
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Hausverwaltung)
Richtlinien für die Immobilienverwaltung
(soweit im Verwaltungsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Immobilienverwalter und dem Liegenschaftseigentümer im Rahmen von Verwaltungsaufträgen. Sie gelten für sämtliche Leistungen der ordentlichen Hausverwaltung, sofern im jeweiligen Verwaltungsvertrag keine abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Ziel dieser AGB ist es, eine klare, transparente und faire Grundlage für eine professionelle und effiziente Verwaltung von Immobilien zu schaffen. Sie orientieren sich an den branchenüblichen Standards sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Mietrechtsgesetz (MRG), dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und einschlägigen zivilrechtlichen Vorschriften.
Mit Abschluss eines Verwaltungsvertrags gelten diese AGB als verbindlich vereinbart.
Der Immobilienverwalter übernimmt – vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen – sämtliche Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Verwaltung der Liegenschaft erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere auch die Vertretung des Eigentümers vor Gerichten und Behörden, sofern kein Anwaltszwang besteht und die Angelegenheit dem Rahmen einer ordentlichen Hausverwaltung entspricht.